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   LSG Bayern, 10.11.2009 - L 18 AY 6/09 B ER   

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https://dejure.org/2009,26855
LSG Bayern, 10.11.2009 - L 18 AY 6/09 B ER (https://dejure.org/2009,26855)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10.11.2009 - L 18 AY 6/09 B ER (https://dejure.org/2009,26855)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10. November 2009 - L 18 AY 6/09 B ER (https://dejure.org/2009,26855)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Einstweiliger Rechtsschutz - Asylbewerberleistungsrecht - Leistungsberechtigter - Anspruchseinschränkung - Kürzung der Grundleistung nach § 3 AsylbLG - Verletzung der Mitwirkungspflicht - Wegfall des Taschengeldes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruch auf ungekürzten Erhalt eines Taschengeldes und einer Bekleidungshilfe i.W.d. einstweiligen Anordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren bei der Kürzung der Grundleistung nach § 3 AsylbLG wegen Verletzung der Mitwirkungspflichten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    Auszug aus LSG Bayern, 10.11.2009 - L 18 AY 6/09
    Die Bewilligungen erfolgten auch nicht schriftlich, sondern nach § 33 Abs. 2 Satz 1 Zehntes Sozialgesetzbuch (SGB X) auf andere Weise konkludent durch Auszahlung (vgl. hierzu BSG Urteil vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R = SozR 4-3520 § 2 Nr. 2).

    Die der Aufenthaltsbeendigung entgegenstehenden Gründe müssen geeignet sein, die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen zu verhindern, in den Verantwortungsbereich des Leistungsberechtigten fallen und diesem vorwerfbar sein, wobei die bloß fahrlässig herbeigeführte Verlängerung der Aufenthaltsdauer genügt (vgl. BSG Urteil vom 17.06.2008 aaO Rdnr 39).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Bayern, 10.11.2009 - L 18 AY 6/09
    PKH darf dann verweigert werden, wenn die Erfolgschance nur eine entfernte ist (BVerfG Beschluss vom 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 - BVerfGE 81, 347,357).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 10.11.2009 - L 18 AY 6/09
    Ist dem Gericht in einem solchen Fall eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, so ist anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden, welchem Beteiligten ein Abwarten der Entscheidung in der Hauptsache eher zuzumuten ist (BVerfG Beschluss vom 02.05.2005 - 1 BvR 569/05 = NVwZ 2005, 927, BVerfG Beschluss vom 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02 = NJW 2003, 1236, 1237).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 10.11.2009 - L 18 AY 6/09
    Ist dem Gericht in einem solchen Fall eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, so ist anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden, welchem Beteiligten ein Abwarten der Entscheidung in der Hauptsache eher zuzumuten ist (BVerfG Beschluss vom 02.05.2005 - 1 BvR 569/05 = NVwZ 2005, 927, BVerfG Beschluss vom 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02 = NJW 2003, 1236, 1237).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.07.2010 - L 11 AY 128/09
    Insbesondere besteht ein solches nicht durch den im Juli 2008 beim BAMF gestellten Wiederaufgreifensantrags nach § 60 Abs. 7 AufenthG, weil der isolierte nur auf Feststellung eines Abschiebehindernis gerichtete Antrag keine hemmende Wirkung entfaltet (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 10. November 2009 - L 18 AY 6/09 B ER).
  • LSG Bayern, 18.01.2013 - L 8 AY 5/12

    Zulässigkeit von Leistungseinschränkungen für Asylbewerber

    Die im Beschluss des LSG Bayern vom (10.11.2009 - L 18 AY 6/09 B ER) wird nicht mehr aufrechtzuerhalten sein.
  • SG Hildesheim, 27.04.2010 - S 40 AY 84/10
    Auch die Anspruchseinschränkung nach § 1a AsylbLG durch Wegfall des Barbetrags nach § 3 Abs. 1 S. 4 AsylbLG ist nicht zu beanstanden (ganz h.M., vgl. zuletzt LSG Bay-ern vom 10. November 2009, Az.: L 18 AY 6/09 B ER m.w.N.).
  • SG Würzburg, 01.02.2013 - S 18 AY 1/13

    Bundesverfassungsgericht, unabweisbar gebotene Leistungen, physisches

    Die früher in der Rspr. vertretene Ansicht, bei den Leistungen des § 3 Abs. 1 S. 4 AsylbLG handle es sich um sog. Taschengeld, dessen komplette Kürzung im Rahmen des § 1a AsylbLG möglich sei, denn es handle sich beim Taschengeld nicht um existenzsichernde Leistungen (so noch BayLSG v. 19.6.2008, L 11 B 94/06 AY PKH, und BayLSG Beschluss v. 10.11.2009, L 18 AY 6/09 ER), kann nach dem Urteil des BVerfG vom 18.07.2012 nicht aufrechterhalten werden, da nun davon ausgegangen werden muss, dass es sich bei dieser Leistung um das soziokulturelle Existenzminimum handelt, vgl. BVerfG, a.a.O., Rn. 114, so auch Oppermann Juris-PK, § 1a AsylbLG Rn. 79.2 Stand: 07.11.2012 und SG Altenburg a.a.O., SG Lüneburg, a.a.O.
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